BESTATTUNGSARTEN
Die Art der Bestattung richtet sich grundsätzlich nach dem Willen des Verstorbenen. Diese Willensäußerung kann bereits zu Lebzeiten durch Abschluss einer Vorsorge, oder durch Hinterlegung eines entsprechenden Schriftstücks dokumentiert werden. Fehlt eine explizite Willenserklärung, können die Angehörigen über Art und Ort der Bestattung verfügen.
BESTATTUNGSARTEN
Die Art der Bestattung richtet sich grundsätzlich nach dem Willen des Verstorbenen. Diese Willensäußerung kann bereits zu Lebzeiten durch Abschluss einer Vorsorge, oder durch Hinterlegung eines entsprechenden Schriftstücks dokumentiert werden. Fehlt eine explizite Willenserklärung, können die Angehörigen über Art und Ort der Bestattung verfügen.